Rote Coronzelle

Neue Besuchs- und Zugangsregeln für unsere Wohn- und Tagesstrukturangebote

Aufgrund weiterhin hoher Corona-Zahlen und neuen gesetzlichen Regelungen gelten ab heute neue Besuchs- und Zugangsregeln für unsere Wohn- und Tagesstrukturangebote.


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Es gibt neue Regeln für Besuche in den Wohn-Stätten.

  • Alle tragen eine FFP-2-Maske.
  • Sie müssen sich anmelden:
    spätestens bis 15:30 Uhr am Vortag
    oder bis Mittwoch für das Wochenende.
  • Sie müssen sich registrieren.
  • Alle brauchen einen gültigen negativen Corona-Test,
    auch wenn Sie schon geimpft sind.

Der negative Test-Nachweis kann sein:

  • ein Schnelltest. Der gilt nur 24 Stunden.
  • ein PCR-Test. Der gilt 48 Stunden.
  • ein Selbsttest, den Sie vor Ort mit uns machen.

Sie können nicht kommen, wenn:

  • Sie Corona-Symptome haben.
  • Sie Kontakt zu einer Person mit Corona hatten.
  • jemand in der Wohn-Stätte Corona hat.
  • Sie die Regeln nicht einhalten.

Bleiben Sie gesund!


Wir wollen unsere Bewohner:innen in den Wohnstätten möglichst gut schützen. Deshalb bitten wir Sie nur dringend notwendige Besuche durchzuführen oder sich draußen zu treffen. Bitte warten Sie auch vor der Wohnstätte, wenn Sie Ihre Angehörigen abholen.

Bitte beachten Sie, dass die sonstigen Hygieneregeln auch mit negativem Testergebnis weiterhin für Sie gelten.

Mit §28b des neuen Infektionsschutzgesetztes ergeben sich folgende neuen Besuchsregeln zum Betreten der Wohnstätte:

Besuchsregeln für alle Besucher:innen / externe Personen:

  • Tragen Sie eine FFP-2-Maske oder eine höherwertige Maske (keine OP-Maske).
  • Melden Sie sich weiterhin an: Bis 15:30 Uhr am Vortag bzw. bis Mittwoch für das Wochenende.
  • Lassen Sie sich registrieren für die Kontaktnachverfolgung.
  • ALLE (unabhängig vom Impfstatus) müssen einen aktuell gültigen negativen Corona-Test vorweisen.

Ihr Testnachweis ist:

  • ein Schnelltest-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) oder
  • ein PCR-Test-Nachweis (nicht älter als 48 Stunden) oder
  • durch unsere Mitarbeitenden beobachteter Selbsttest, den Sie vor Ort durchführen. Den Selbsttest stellen wir Ihnen zur Verfügung. Details siehe unter Testmöglichkeiten (unten).

Besuche nicht möglich, wenn:

  • die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind
  • Sie Symptome einer Corona-Erkrankung haben oder Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten
  • es ein aktuelles Corona-Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben sollte.

Testmöglichkeiten:

  • Nutzen Sie Ihren kostenlosen Bürgertest (Schnelltest, 24 Stunden gültig) in einer anerkannten Teststelle. Eine Übersicht für Erfurt finden Sie hier.
  • In unserem Testmobil Ottostraße (aktuelle Öffnungszeiten sind dort ausgehangen) können Sie einen Schnelltest oder beobachteten Selbsttest durchführen lassen.
  • Für einen Selbsttest vor Ort unter Beobachtung durch unsere Mitarbeitenden gilt je nach Standort:
    Elter-Kind-WG:
    Führen Sie einen Selbsttest vor Ort, unter der Beobachtung der Mitarbeitenden durch und warten Sie draußen bis das Ergebnis feststeht.Ambulante Wohngemeinschaft und Tagestreff (Betreuung und Pflege inklusiv):
    Selbsttests in den WGs können in der Regel nur während der Anwesenheitszeiten unserer Mitarbeitenden durchgeführt werden. Fragen Sie bitte im Zuge der Besuchsanmeldung die Regelung in der betreffenden WG.Wohnstätten/ Tagesförderung
    1) Melden Sie sich an.
    2) Kommen Sie bitte: Wohnstätte 10 über den Garten/Seiteneingang zum Besucherraum, Wohnstätte 10a über den Seiteneingang zum Wintergarten.
    3) Führen Sie den Selbsttest mit unseren Mitarbeiter:innen durch
    4) Bitte warten Sie vor der Wohnstätte, bis nach ca. 15 Minuten das Ergebnis abgelesen werden kann.

Bitte bleiben Sie achtsam und bleiben Sie gesund.