Rote Coronzelle

Neue Kita-Regeln in Warnstufe 3

Wir befinden uns in Erfurt aktuell in Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems. Für die Kitas der Lebenshilfe Erfurt gelten neue Regeln.


Leichte Sprache

In Erfurt gibt es wieder viele neue Corona-Erkrankungen.
Das hat eine Auswirkung auf unsere Kitas.
Wir sind jetzt in Warn-Stufe 3.

Sie dürfen die Kita nicht betreten, wenn:

  • Sie an Corona erkrankt sind
  • Sie Kontakt mit einer Person hatten, die an Corona erkrankt ist
  • Sie positiv auf Corona getestet wurden
  • Sie sich krank fühlen und denken, es könnte Corona sein
  • Sie aus einem Risiko-Gebiet kommen

Wegen der Corona-Regeln könnten sich die Öffnungszeiten der Kitas verändern.
Die Kita ist jetzt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Es kann auch sein, dass sich die Öffnungszeiten noch einmal verändern.
Dann informieren wir Sie zeitnah über die Kita-App.

Wenn Ihr Kind vom Fahr-Dienst befördert wird,
dann bekommen Sie noch einmal gesondert Informationen.

Diese Infektions-Schutz-Regeln sind besonders wichtig:

  • Beim Bringen und Holen der Kinder sollen besondere Eingänge in der Kita genutzt werden. Folgen Sie dazu bitte den Ausschilderungen.
  • Die Kinder werden nur noch in ihrer eigenen Gruppe von den Gruppen-Erziehern betreut.
  • Offene Konzepte und Angebote können nicht angeboten werden.
  • Spielzeug darf nicht mitgebracht werden. Schnuffel-Tücher müssen in der Kita bleiben.
  • Die Musik-Schule kann nicht angeboten werden.
  • Therapien können weiterhin angeboten werden.
  • Große Veranstaltungen können in der Kita nicht mehr stattfinden.
  • Sie müssen eine Maske tragen, wenn Sie: mit einem Erzieher Kontakt haben/ in die Kita gehen/ im Garten der Kita sind
  • Sie dürfen die Kita nur mit 3-G-Nachweis betreten. In der Bring- und Holzeit können Sie auch ohne 3-G-Regel in die Kita.
  • Das Kontaktformular muss wieder in jeder Woche ausgefüllt werden. Sonst können wir das Kind nicht in der Kita betreuen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung.

Bitte beachten Sie:
In der Kita können wir die Kinder nicht auf Corona testen.
Bitte testen Sie Ihr Kind zuhause regelmäßig.
Dann können wir frühzeitig reagieren.
Bitte unterstützen Sie uns!


In diesen Fällen gilt ein Betretungsverbot in den Kitas der Lebenshilfe Erfurt:

  • mit SARS-CoV-2 (COVID-19) infizierte Personen,
  • Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit COVID-19 infizierten Person hatten,
  • Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden,
  • Personen mit erkennbaren COVID-19-Symptomen gemäß den aktuellen Empfehlungen des RKI,
  • (Reise-)Rückkehrer aus Risikogebieten nach aktueller Festlegung des Robert-Koch-Instituts

Eine ärztliche Gesundschreibung für die Wiederaufnahme Ihres Kindes nach einer Erkrankung oder o.g. Symptomen in die Kita-Betreuung ist unverzichtbar.

Die Lebenshilfe Erfurt gewährleistet unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten den Kita-Betrieb mit umfassendem Infektionsschutz. Aufgrund der umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen und der damit einhergehenden veränderten Personalplanung ist die Kita-Öffnungszeit in Warnstufe 3 generell ab Montag, 08.11.2021 eingeschränkt – montags bis freitags auf die Zeiten von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Wir bitten Sie auch zu beachten, dass die Betreuungszeiten im eingeschränkten Kita-Regelbetrieb oder die Öffnung von Betreuungsbereichen oder der Kita in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und der weiteren Entwicklung der Pandemie (z.B. wegen Krankheit/ Quarantäne der Kolleg:innen, Gruppenschließungen) Veränderungen unterliegen können und immer an die aktuelle Situation je Kita angepasst – gegebenenfalls vorübergehend auch weiter eingeschränkt – werden müssen, um das  Wohl der Kinder nicht zu gefährden. Hierzu erhalten Sie separate Informationen von der Kita-Leitung.

Für die Kinder, die durch den Fahrdienst befördert werden, informiert Sie das Fahrdienst-Büro über Veränderungen der Beförderungszeiten.

Weitere Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Beim Bringen und Holen der Kinder sind die separaten Eingänge und von außen direkten Zugänge zu den Gruppenbereichen zu nutzen. Bitte beachten Sie die Ausschilderung und achten darauf, den Personenkreis derer, der die Kinder in die Kita bringt und abholt, möglichst klein und konstant zu halten. Die Übergabe der Kinder erfolgt an diesen Zugängen.
  • Die Betreuung der Kinder erfolgt in beständigen Gruppen in räumlich voneinander getrennten Betreuungsbereichen sowohl im Kita-Gebäude als auch auf dem Kita-Außengelände mit fest zugeordneten Pädagog:innen. Dies gilt auch für den Früh- und Spätdienst.
  • Offene Konzepte und Angebote in der Kita sind untersagt.
  • Das Mitbringen von eigenem Spielzeug ist verboten, mitgebrachte Schnuffeltücher verbleiben in der Kita.
  • Externe Angebote, z.B. Musikschule können aktuell nicht in der Kita stattfinden.
  • Therapieleistungen, die von Therapeut:innen aus externen Therapiepraxen durchgeführt werden, können unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes der Kita weiter durchgeführt werden.
  • Kita-übergreifende Veranstaltungen oder Feste sind nicht möglich.
  • Pflicht zum Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes auf dem Kita-Gelände, im Kita-Gebäude und im direkten Kontakt mit den Kita-Pädagog:innen.
  • Zutritt zur Kita nur mit einem 3-G-Nachweis für Eltern (z.B. für ein geplantes Elterngespräch) und andere einrichtungsfremde Personen.
  • Fragebogen zur Abfrage des Gesundheitszustandes für Eltern und andere einrichtungsfremde Personen beim Betreten der Kita (länger als 10 Min.) und auch für alle Kinder wöchentlich. Dieses Formular bringen Sie bitte ausgefüllt am ersten Betreuungstag der Woche mit und geben es bei der zuständigen Pädagogin ab. Ohne das Dokument können wir Ihr Kind nicht betreuen.

Das örtliche Gesundheitsamt trifft die Entscheidung über weitere erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen in der Kindertageseinrichtung – diese liegen uns noch nicht vor. Wir informieren Sie über eventuelle Änderungen.

Wir vertrauen auf Ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes!

Hinweis: Die Kinder können nicht durch die Pädagog:innen in der Kita auf das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion getestet werden, hierfür fehlt eine gesetzliche Grundlage. Wenn es Ihnen möglich ist, testen Sie Ihr Kind regelmäßig freiwillig daheim, um eine Infektion frühzeitig zu erkennen und eine mögliche Verbreitung des Coronavirus in der Kita zu vermeiden.